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Amtsdirektors (m/w/d)

Amtsdirektors (m/w/d)

companyAmt Gartz
location16 Gartz (Oder), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 17.2.2025
Verwaltung / Assistenz

Amt Gartz (Oder)
- Die Amtsausschussvorsitzende -

Das Amt Gartz (Oder) hat die Stelle
des Amtsdirektors (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.

Das Amt Gartz (Oder) liegt im Landkreis Uckermark im äußersten Nordosten des Landes Brandenburg und wurde im Jahr 1992 gegründet. Zum Amt gehören die Stadt Gartz (Oder) und die Gemeinden Casekow, Hohenselchow-Groß Pinnow, Mescherin und Tantow. Der Amtsbereich hat ca. 6.600 Einwohner auf einer Fläche von 263 km². Unsere Gemeinden liegen im Herzen der deutsch-polnischen Metropolregion um Stettin. Das Amt Gartz (Oder) ist ein Ort, der Tradition, Naturschätze und Moderne miteinander verbindet. Historische Gebäude, wie die Kirchen und uralte Gemäuer, zeugen von der reichen Geschichte der Region, während zukunftsorientierte Initiativen in den Bereichen erneuerbare Energien, Bildung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Basis für eine dynamische Entwicklung schaffen. Näheres finden Sie unter www.gartz.de.

Der Amtsdirektor ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit und wird vom Amtsausschuss des Amtes Gartz (Oder) für die Dauer von acht Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen (§ 138 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf, § 123 des Landesbeamtengesetzes - LBG).

Gemäß § 138 BbgKVerf ist der Amtsdirektor Hauptverwaltungsbeamter des Amtes. Gemäß § 135 Absatz 4 BbgKVerf nimmt das Amt die Aufgabe des Hauptverwaltungsbeamten in amtsangehörigen Gemeinden durch den Amtsdirektor wahr. Er trägt in dieser Funktion als gesetzlicher Vertreter des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden erhebliche öffentliche Verantwortung, insbesondere ist er auch der politisch gesamtverantwortliche Leiter der Gefahrenabwehr. Er muss in der Lage sein, die Beschlüsse des Amtsausschusses wie auch der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden fachlich und rechtlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Schließlich muss er befähigt sein, den laufenden Betrieb aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden zielgerichtet zu organisieren, die Bediensteten fachlich anzuweisen und die Funktion als Dienstvorgesetzter zu erfüllen.

Ihre Aufgaben
Sie erwarten u.a. folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung der durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben,
  • Wahrnehmung der durch den Amtsausschuss und die Gemeindevertretungen per Beschluss übertragenen Aufgaben,
  • Führung der laufenden Geschäfte aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden,
  • Führung der Bediensteten des Amtes, der amtsangehörigen Gemeinden und der Freiwilligen Feuerwehr.

Gesetzliche Voraussetzungen
Sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen (§ 138 Absatz 1 Satz 4 BbgKVerf).

Ferner erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß LBG in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz - BeamtStG.

Gewünscht ist darüber hinaus:

  • exzellente Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere im Kommunalrecht Brandenburg, im Arbeits- und Tarifrecht, im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sowie in der Einwerbung und Beantragung von Fördermitteln,
  • umfassende Führungserfahrung im kommunalen Bereich der öffentlichen Verwaltung,
  • Fähigkeit zur Anleitung und Motivation von Mitarbeitern,
  • soziale Kompetenz und Bereitschaft zur vertrauensvollen, kooperativen und transparenten Zusammenarbeit mit den kommunalen politischen Gremien,
  • aktive Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretungen und des Amtsausschusses,
  • Verständnis für wirtschaftliche, leistungsorientierte und bürgernahe Organisation und effiziente Führung der Verwaltung,
  • dass der Bewerber auch in Zeiten hoher Belastung stets zielstrebig, tatkräftig und entscheidungsfreudig ist,
  • der Besitz eines gültigen Führerscheins der Führerscheinklasse B,
  • dass der Bewerber seinen Wohnsitz im Amtsbereich bzw. in der unmittelbaren Umgebung hat oder dorthin verlegt.

Sie erwarten anpackende und erfahrene ortskundige Bürgermeister, Gemeindevertreter, Ortsbeiräte und Einwohner sowie eine breite Kita- und Schullandschaft. Die ehrenamtlich Tätigen sind darüber hinaus in einer Vielzahl von Vereinen organisiert (z.B. 275 ehrenamtliche Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr) und gestalten den Amtsbereich aktiv mit.

Ihre Besoldung richtet sich nach der Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung-EinstVO). Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 EinstVO werden die Ämter der Amtsdirektoren mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.

Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeignetem Wohnraum.

Auf § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 59 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird hingewiesen.

Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten und Schulbildung, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, aktuelles Führungszeugnis, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) richten Sie bitte in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag
bis zum: 28. März 2025
an das Amt Gartz (Oder)
Vorsitzende des Amtsausschusses

  • persönlich -
    Kennwort: „Amtsdirektor (m/w/d)“
    Kleine Klosterstraße 153
    16307 Gartz (Oder)

Mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Für die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei.

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung ist bei gleicher Eignung und Befähigung ausdrücklich erwünscht. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage entsprechender amtlicher Nachweise erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten gemäß § 26 Abs. 1 BbgDSG einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Gartz (Oder) zur Kenntnis gegeben werden können. Wir machen darauf aufmerksam, dass es eine Vorstellung der Bewerber/innen in öffentlicher Sitzung geben wird. Die Daten des zukünftigen Stelleninhabers werden in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Angelika Böcker
Amtsausschussvorsitzende