
Bürokauffrau im Bereich Zentrale Dienste (m/w/d)
Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH verwaltet im Stadtgebiet der Fontanestadt Neuruppin rund 5.000 Wirtschaftseinheiten. Für die aktuellen Herausforderungen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Bürokauffrau im Bereich Zentrale Dienste (m/w/d)
Das erwartet Sie:
- vielseitige Aufgaben der Büroorganisation, z. B. Organisation von Abläufen, Koordination von Tätigkeiten inkl. Fristenkontrolle
- eigenständige Bearbeitung und Umsetzung von Projekten im organisatorischen Bereich
- Analyse, Dokumentation und Optimierung interner Prozesse
- zum Bereich Zentrale Dienste gehören z. B. Fuhrparkmanagement, Bewirtschaftung Verwaltungsgebäude, Archiv, Beschaffung, Geschäftsstelle Datenschutz, Geschäftsstelle Arbeitssicherheit
Das bringen Sie mit:
- abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau (m/w/d), Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) oder erste Berufserfahrungen in einer vergleichbaren Tätigkeit
- Freude am Umgang mit Kunden sowie eine freundliche und lösungsorientierte Kommunikation
- eine strukturierte, eigenständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
- strategisches Denken sowie die Fähigkeit, Prozesse im Ganzen zu überblicken
- Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Diskretion
- sehr sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
Das bieten wir:
- eine unbefristete Stelle in Vollzeit (37 Wochenstunden) bei einem tariflichen Einstiegsgehalt von mindestens 3.300 €
- ergänzende tarifliche Sonderzahlung in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Teilzeitmodell mit z. B. 30 Wochenstunden möglich
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte nur in Papierform bis zum 05.10.2025 an die
Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH
Herrn Liefke persönlich/verschlossen
Kränzliner Straße 32 a
16816 Neuruppin
Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Bitte verzichten Sie im Rahmen der Bewerbung auf die Übersendung von Bewerbungsmappen, Schnellheftern und Klarsichtfolien. Eine Eingangsbestätigung über Ihre Bewerbung erfolgt nicht. Im Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.