
Empfangsassistent*in (m/w/div)
Für unsere Rehabilitationsklinik Seehof –suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Empfangsassistent*in (m/w/div)
Ort: Teltow
Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ausschreibungsnummer: 17-12-11-2026
Bewerbungsfrist: 17.07.2026
Beschäftigung: Teilzeit
Vergütung: Entgeltgruppe EG 3 - TV EntgO-DRV
Tätigkeitsbereich
Das Reha-Zentrum Seehof behandelt täglich 210 Rehabilitand*innen mit psychosomatischen und kardiologischen Erkrankungen. Unsere Klinik liegt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, angrenzend südlich am Stadtrand von Berlin, einer Region mit herausragenden medizinischen Einrichtungen sowie landschaftlich reizvoller Umgebung, mit guten Verkehrsanbindungen an das Brandenburger Tor und Potsdam sowie große kulturelle Angebote und attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten. Die Klinik ist führend an der Entwicklung neuer Rehakonzepte, wie Psychokardiologie, medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation oder Rehabilitation des Post COVID-Syndroms beteiligt.
Ihre Aufgaben
- Empfangen von Patient*innen sowie Erteilen von allgemeinen Auskünften
- Annehmen und Versenden von Postsendungen sowie Verteilung an die Patienten*innen
- Ausführen von einfachen Bürotätigkeiten
- Führen der Nebenkasse
Ihr Profil
- Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich
- Sie sind zuverlässig und haben Freude in einem Team zu arbeiten
Wir bieten Ihnen
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5 Tage Woche
- Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen
- Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarung von Familie und Beruf
- Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung und dem Betriebssport
- Zuschuss zum Jobticket
Ansprechpartnerin – Julia Kluge
Hauptsachbearbeiterin (Personal) und ständige Vertreterin des kaufmännischen Direktors. Tel.: 0 33 28-345-91 89 Adresse für Online-Bewerbungen: bewerbung.seehof@drv-bund.de
Wir weisen darauf hin, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.