Im Amt Lebus ist zum nächstmöglichen Termin eine unbefristete Vollzeitstelle mit bis zu 39 Wochenstunden als
Mitarbeiter/in im Außendienst (m/w/d)
zu besetzen.
Zum Amt Lebus mit ca. 6.100 Einwohnern auf einer Fläche von ca. 155 km² gehören die Stadt Lebus und die Gemeinden Podelzig, Reitwein, Treplin sowie Zeschdorf. Sitz der Amtsverwaltung ist die Stadt Lebus. Weitere Informationen zum Amt Lebus und zu den amtsangehörigen Gemeinden finden Sie unter www.amt-lebus.de.
Inhaltliche Kernaufgaben sind:
im Außendienst für das Amt für Bürgerservice:
- Überwachung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften (z. B. Parkverstöße, Ruhestörung, illegaler Müllablagerung)
- Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und kommunalen Satzungen
- Dokumentation und Berichtswesen zu den durchgeführten Maßnahmen
im Außendienst für das Amt für Finanzen:
- Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (z. B. Sachpfändung, Zahlungsaufforderungen, Vermögensauskünfte)
- Zustellung amtlicher Schriftstücke
- Ermittlungs- und Fahndungstätigkeiten im Rahmen der Vollstreckung
Wir erwarten:
Zwingende Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Bereiche:
- Verwaltungsfachangestellte
- Justizfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellte
- Steuerfachangestellte
- Kaufmann/-frau für Büromanagement (mit beruflicher Erfahrung im öffentlichen Dienst)
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (mit beruflicher Erfahrung im öffentlichen Dienst)
- andere gleichwertige kaufmännische oder verwaltungsnahe Ausbildungen mit Berufserfahrung im Bereich Ordnung, Sicherheit oder Vollstreckung
- Fahrerlaubnis Klasse B
Wünschenswerte Voraussetzungen
- Kenntnisse im Ordnungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht, OWiG und im allgemeinen Verwaltungsrecht
- sicheres und durchsetzungsfähiges Auftreten, auch in konfliktbelasteten Situationen
- Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
- Verhandlungsgeschick, wirtschaftliches Denken und Handeln, Bürgerfreundlichkeit
- die Fähigkeit, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten
- Bereitschaft zu Außendiensten auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (z. B. abends oder an Wochenenden)
Wir bieten:
- bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) – z. Zt. bis zu 49.000,00 € p. a.
- zusätzlich einen monatlichen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 50,00 €
- die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen
- eine betriebliche Altersversorgung sowie die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für eine zusätzliche Altersvorsorge
- die Möglichkeit, die Stelle in Teilzeit zu besetzen
- bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verschiedene Arbeitszeitmodelle sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) mit verschiedenen Maßnahmen, wie einer ergonomischen Gestaltung unserer Arbeitsplätze und der bewegten Pause
- 30 Tage Jahresurlaub und die Möglichkeit, Arbeitszeitguthaben flexibel durch Freizeitausgleich abzubauen; Heiligabend und Silvester sind zusätzlich arbeitsfreie Tage
- fachspezifische Fortbildungen
- kostenfreie Mitarbeiterparkplätze
Der/Die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerber/in ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis auf eigene Kosten bei der zuständigen Einwohnermeldestelle zu beantragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Fröbrich (Amtsleiter – Telefon: 033604/445-10) gern zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen.
Das Amt Lebus gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellte Bewerber (männlich/weiblich/divers) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis:
Wenn Sie sich bewerben, erhebt und verarbeitet das Amt Lebus Ihre personenbezogenen Daten gemäß Artikel 5 und 6 Absatz 1 Buchstabe B der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 26 Absatz 1 und Absatz 8 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung beim Amt Lebus ergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.