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Sekretär/in und Sachbearbeiter/in Sitzungsdienst (m/w/d) | Verwaltung & Organisation

Amt Plessa Amtsdirektor
location04 Plessa, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 6.6.2026
Vollzeit

Sekretariat und Sachbearbeitung Sitzungsdienst (m/w/d)

Das Amt Plessa schreibt zum 01.07.2026 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle mit 39 Stunden pro Woche aus.

Das Amt Plessa liegt im Landkreis Elbe-Elster, im südlichen Land Brandenburg. Es ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet die amtsangehörigen Gemeinden Gorden-Staupitz, Hohenleipisch, Plessa und Schraden. Die Kernverwaltung des Amtes Plessa hat 23 Mitarbeiter und wird vom Amtsdirektor geleitet.

Ihre Aufgaben:

  • Sekretariat:
    • Vorzimmertätigkeit für den Amtsdirektor
      • Vor- und Nachbereitung von Terminen
      • Verantwortlichkeit für den Beratungsraum
    • Schreibarbeiten aus den Fachbereichen
    • Führen der Gebührenkasse
    • Posteingang inkl. Scannen von Rechnungen, Postverteilung und Postausgang
    • Telefondienst
    • „MAERKER“-Redaktion
    • Verwaltungsregistratur
  • Sachbearbeitung Sitzungsdienst:
    • Bekanntmachungen/Einladungen für alle Gemeindevertreter- und Amtsausschusssitzungen schreiben und Sitzungen entsprechend vorbereiten inkl. Pflege des Ratsinformationssystems
    • Weiterbearbeitung von Beschlussvorlagen, die von Sachbearbeitern erarbeitet wurden
    • Teilnahme an den Sitzungen und Verfassen der Protokolle für die Gemeindevertretungen Hohenleipisch, Plessa und den Amtsausschuss
    • Nachbereitung der Sitzungen
    • Führung des Sitzungsarchivs
    • Abrechnung der Aufwandsentschädigungen
    • Fertigung von Einladungen und Beschlussvorlagen für die Ortsbeirats- und Hauptausschusssitzungen
    • Einarbeitung vorgefertigter Protokolle für OBR Döllingen und Kahla sowie HAS Plessa und Hohenleipisch in den Sitzungsdienst

Eine zeitweise Erweiterung des Aufgabengebietes ist möglich.

Wir erwarten:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau für Büromanagement oder vergleichbar
  • Kenntnisse im Bereich Sitzungsdienst sind wünschenswert
  • Sehr guter Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
  • Selbstständiges Arbeiten und übergreifende Denkweise
  • Eigeninitiative, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, teamorientierte Arbeitsweise und gutes Ausdrucksvermögen

Wir bieten:

  • Befristete Stelle nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) im Fachbereich III - Bürgerservice und Verwaltungssteuerung
  • Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in der EG 6
  • Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Jahressonderzahlung und Leistungsprämie gemäß TVöD
  • Betriebliche Altersversorgung
  • 30 Tage Urlaub

Bewerbung:

Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit den üblichen und vollständigen Unterlagen bis zum 19.06.2026 an:

Amt Plessa
Fachbereich III - Kennwort: Fachbereich III
Steinweg 6
04928 Plessa

Oder per E-Mail an: anja.heller@plessa.de

Auskunft erteilen:

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Datenschutzhinweis:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Schrey
Amtsdirektor

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